Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.